Der in der Satzung 2004 der Salzburger Gebietskrankenkasse vorgesehene erhöhte Kostenzuschuss für eine Behandlung durch einen Psychotherapeuten mit besonderem Erfahrungsnachweis gegenüber einer Therapie durch Psychotherapeuten ohne derartigen Praxisnachweis war gesetzwidrig. Für eine derartige Differenzierung nach Qualifikation bzw Erfahrung des Therapeuten besteht keine gesetzliche Grundlage.
Weitere Informationen finden Sie unter dem nachfolgenden Link:
http://rdw.lexisnexis.at/nachrichten/0A6A4O0012FK6/Quelle: www.rdw.lexisnexis.at 6.5.2010
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