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Lexikon > Medizinische Massage- und Heilmassage-Ausbildung


31. Oktober 2011|2=vollprogramm--Lutheraner 17:52, 31. Okt. 2011 (CET)

Medizinische Massage und Heilmassage Ausbildung in Österreich


Im Sommer 2002 hat der österreichische Nationalrat das neue Heilmasseurgesetz - im vollen Wortlaut: das "Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildungen zum Medizinischen Masseur und zum Heilmasseur" (Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz - MMHmG) - einstimmig verabschiedet. Dieses Bundesgesetz ist mit 23.12.2002 veröffentlicht und mit 1. April 2003 in Kraft getreten.
Dieses neue Gesetz regelt eine Erweiterung des Tätigkeitsbereiches und damit einher gehend eine Erweiterung der Ausbildung für beide Berufe. Die bisherige Berufsbezeichnung des "Heilmasseur und Heilbademeisters" wird, wie der Gesetzestitel besagt, durch den Medizinischen Masseur ersetzt. Ebenso werden die beruflichen Rechte und Möglichkeiten des Heilmasseurs (z.B. freiberuflichte Tätigkeit auf Zuweisung eines Arztes) neu definiert.
Die Berufsbilder des Medizinischen Masseurs und des Heilmasseurs sind vom Berufsbild her nahezu identisch. Der einzige Unterschied zwischen beiden besteht für den Heilmasseur in der Möglichkeit, seinen Beruf freiberuflich auszuüben und seine Aufgaben auf Zuweisung eines Arztes durchzuführen. Die Erweiterung der Kompetenzen des Heilmasseurs erfordern eine Aufschulung. In den einzelnen Links zu den Berufen werden die Berufsbilder und die Möglichkeiten der Berufsausübung kurz beschrieben. [http://www.bergler.at/_pdf/4a1c20f22dd77.pdf MMHm-Gesetz]

Heilmasseur / Heilmasseurin


Der Beruf des Heilmasseurs (gemäß §29 MMHmG ([http://www.bergler.at/_pdf/4a1c20f22dd77.pdf MMHm-Gesetz])) umfasst wie schon beim Medizinischen Masseur die eigenverantwortliche Durchführung von:
  • klassischer Massage,
  • Packungsanwendungen,
  • Thermotherapie,
  • Ultraschalltherapie und
  • Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.


Berufsausübung als Heilmasseur


  • freiberuflich durchgeführt werden oder wie die Berufsausübung des Medizinischen Masseurs im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt,
  • bei einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,
  • bei einem freiberuflichen Arzt oder einer Gruppenpraxis oder
  • bei einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten erfolgen.


Ausbildung zum Heilmasseur


einem Aufschulungsmodul, in einem Gesamtumfang von 800 Stunden, aufgeteilt in 570 Stunden theoretischen Unterricht mit den Fächern: Anatomie, Physiologie und Spezieller Pathologie, Hygiene, Erste Hilfe, Physik, Sanitätsrecht, Berufsrecht der Gesundheitsberufe und berufsspezifische Rechtsgrundlagen für die Tätigkeit des Heilmasseurs, Betriebsführung und Dokumentation, Berufsethik, Kommunikation (davon sind 265 Stunden als Heimstudium zu absolvieren und 305 Stunden werden an der jeweiligen Schule gelehrt) sowie 230 Stunden praktischer Ausbildung im Fach "Massagetechniken zu Heilzwecken".
([http://www.bergler.at/_pdf/4a1c237c94120.pdf MMHm-Ausbildungsverordnung])

Medizinischer Masseur / Medizinische Masseurin


Der Beruf des medizinischen Masseurs (gemäß §5 MMHmG ([http://www.bergler.at/_pdf/4a1c20f22dd77.pdf MMHm-Gesetz])) umfasst die Durchführung von:
  • klassischer Massage,
  • Packungsanwendungen,
  • Thermotherapie,
  • Ultraschalltherapie und
  • Spezialmassagen zu Heilzwecken (sie umfassen insbesondere Manuelle Lymphdrainage, Reflexzonenmassage und Akupunktmassage)


Berufsausübung als medizinischer Masseur


  • im Rahmen eines Dienstverhältnisses
  • zu einem Rechtsträger einer Kranken- oder Kuranstalt, nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes,
  • eines Rechtsträgers einer sonstigen unter ärztlicher Aufsicht oder Leitung stehenden Einrichtung, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Erkrankungen oder die Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen,
  • eines freiberuflichen Arzt oder einer Gruppenpraxis oder
  • eines freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten erfolgen.


Ausbildung zum medizinischen Masseur


umfasst insgesamt 1690 Stunden. Davon sind für den theoretischen Unterricht einschließlich praktischer Dauer 815 Stunden, für die praktische Ausbildung 875 Stunden vorgesehen. Die Inhalte der Ausbildung sind:
  • Anatomie, Physiologie und Pathologie,
  • Hygiene,
  • Erste Hilfe,
  • Thermo- und Ultraschalltherapie,
  • Packungsanwendung, Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht,
  • Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • Berufsethik,
  • Dokumentation,
  • Umweltschutz,
  • Grundlagen der Kommunikation,
  • Massagetechniken zu Heilzwecken.
([http://www.bergler.at/_pdf/4a1c237c94120.pdf MMHm-Ausbildungsverordnung])

Spezialqualifikationen


Medizinische Masseure und Heilmasseure können die Berechtigung zur beruflichen Durchführung der Spezialqualifikation in
  • Elektrotherapie (140 Stunden Ausbildung) und
  • "Hydro- und Balneotherapie" (120 Stunden) erwerben.

Ist der Medizinische Masseur bzw. der Heilmasseur zur Durchführung einer Spezialqualifikation berechtigt, darf er die entsprechende Zusatzbezeichnung nach seiner Berufsbezeichnung in Klammer anfügen: "Elektrotherapie" bzw. "medizinischer Bademeister/ medizinische Bademeisterin".

Die Ausbildung


zum/zur Medizinischen Masseur/in und Heilmasseur/in in Österreich.
Durch das Medizinische Masseur- und Heilmasseurgesetz (MMHmG, BGB1.I Nr. 169/2002 - [http://www.bergler.at/_pdf/4a1c237c94120.pdf MMHm-Ausbildungsverordnung]), werden der Beruf und die Ausbildung des medizinischen Masseurs und Heilmasseurs geregelt.

Aufnahmevoraussetzungen


Für den medizinischen Masseur:


  • ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren
:

  • die zur Erfüllung der Berufspflichten notwendige körperliche und geistige Eignung
:
  • die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit
:
  • die positive Absolvierung der 9. Schulstufe

Für den Heilmasseur:


  • Voraussetzung für die Aufnahme zur Ausbildung zum Heilmasseur ist eine Berufsberechtigung als "Medizinischer Masseur"


Ausbildungsstätten in Österreich


Sie können mit Hilfe des Auswahlmenüs der Adressdatenbank des [http://www.heilmasseure.com/ Bundesverband der Heilmasseure und Medizinischen Masseure Österreichs]nach Einträgen von Ausbildungsstätten suchen, um interessante Ausbildungsangebote in ihrer Nähe zu finden.
Siehe folgender Link: [http://www.heilmasseure.com/de/ausbildung/ausbildungsstaetten/ Schulen-Suche Österreich]

Interessensvertretung der Heilmasseure und Medizinischen Masseure Österreichs


[http://www.heilmasseure.com/ Bundesverband der Heilmasseure und Medizinischen Masseure Österreichs]


Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Medizinische_Massage-_und_Heilmassage-Ausbildung

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