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News > Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes - ein wichtiger Schritt

"Ergänzungen zu Kindeswohl und alleinstehenden Frauen erforderlich

Wien (OTS) - Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) begrüßt den Entwurf zur Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetzes, sieht aber die Notwendigkeit, dass das Kindeswohl in allen Bereichen dieses Gesetzes berücksichtigt werden sollte.

Eine psychotherapeutische bzw. psychologische Beratung als Entscheidungshilfe vor der Inanspruchnahme der fortpflanzungsmedizinischen Maßnahmen, vor allem mit Fokus auf die Auswirkungen auf die Kinder, muss für werdende Eltern verpflichtend werden.

Paare sowie Alleinlebende sind in dieser Phase besonderen psychischen Belastungen und Spannungen ausgesetzt und benötigen psychotherapeutische oder psychologische Hilfe, um die für sie richtigen Entscheidungen treffen zu können und auch in Folge konsequent zu den Entscheidungen stehen zu können. Ebenso wichtig ist es, das Kindeswohl bereits in der Planung und Vorbereitung zur Elternschaft und in den ersten Lebensjahren, therapeutisch beraten, im Blickwinkel zu haben.

Weiters fordert der ÖBVP die Zulassung der Samenspende für alleinstehende Frauen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Frauen, die sich ihren Kinderwunsch erfüllen wollen, ins Ausland fahren und große Strapazen und Risiken auf sich nehmen müssen. Statistiken zeigen, dass viele Frauen als Alleinerzieherinnen ihre Kinder verantwortungsvoll und gut betreuen. Es ist daher nicht akzeptabel, warum Frauen, die in keiner Partnerschaft leben, von der Möglichkeit fortpflanzungsmedizinischer Maßnahmen ausgenommen werden."

Rückfragen & Kontakt
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Tel.: 01/512 70 90 Fax 01/512 70 91
oebvp@psychotherapie.at
http://www.psychotherapie.at/oebvp

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http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20141215_OTS0131/nove...
Quelle: OTS0131, 15. Dez. 2014, 13:26


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