Wien/Salzburg (OTS) - Der Bundesvorstand des Österreichischen Bundesverbands für Psychotherapie ist besorgt, dass folgende wertvolle Rechtsgüter der seit 65 Jahren grundsätzlich erfolgreichen ASVG-geregelten Krankenbehandlung durch die aktuell beabsichtigte Gesundheitsreform aufgehoben werden:
- Behandler-Sozialversicherungs-paritätische Entscheidungsfindung in den wichtigsten Krankenbehandlungsagenden,
- Rechtsanspruch der Versicherten auf eine jeweils ausreichende, zweckmäßige und notwendige Krankenbehandlung durch Vertrags- und Wahlärzte (Wahlärztinnen) freier Wahl,
- Kollektivvertragsaliquoter Gesamtvertrag zwischen Behandlern und Versorgungseinrichtungen/Krankenversicherungsträgern,
- Verordnungsrecht der Behandler und Behandlungsautonomie.
In diesem Sinne solidarisiert sich der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie mit der Österreichischen Ärztekammer und unterstützt deren Protest gegen die von der Gesundheitsverwaltung auf raschem Wege betriebenen „Ökonomisierung“ der Krankenbehandlung.
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